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LEP-Novelle NRW: Mehr Spielraum für die kommunale Nahversorgung

Mit der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) sollen Genehmigungsverfahren für Lebensmittelmärkte vereinfacht und die Bedeutung kommunaler Einzelhandelskonzepte deutlich aufgewertet werden.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat einen überarbeiteten Entwurf zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans in das zweite Beteiligungsverfahren eingebracht.

Im Mittelpunkt steht die Neufassung von Ziel 6.5-2 und damit die Frage, unter welchen Voraussetzungen großflächige Lebensmittelmärkte künftig einfacher realisiert werden können.

„Die geplanten Änderungen stärken die kommunale Planungshoheit und eröffnen neue Handlungsspielräume für die wohnortnahe Versorgung“, so Jörg Lehnerdt, Regionalleiter West der BBE Handelsberatung. „Gleichzeitig steigen aber die Anforderungen an die Qualität und Aktualität kommunaler Einzelhandelskonzepte.“

Eine wesentliche Neuerung: Lebensmittelmärkte mit bis zu 1.200 m² Verkaufsfläche sollen künftig an zuvor definierten Nahversorgungsstandorten ohne gesondertes landesplanerisches Genehmigungsverfahren möglich sein. Voraussetzung bleibt, dass keine negativen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche entstehen.

Lehnerdt: „Das kommunale Einzelhandelskonzept wird damit zum zentralen Steuerungsinstrument der Nahversorgung.“ Kommunen, die ihre Standorte frühzeitig definieren und planerisch absichern, können künftige Ansiedlungen deutlich schneller und rechtssicherer umsetzen.

Für Städte und Gemeinden ergibt sich daraus konkreter Handlungsbedarf. Bestehende Einzelhandelskonzepte sollten auf Aktualität geprüft und gegebenenfalls fortgeschrieben werden. Besonders wichtig sind die räumliche Verortung von Nahversorgungsstandorten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche sowie die Überprüfung bestehender Sortimentslisten und Versorgungsstrukturen.

„Kommunen ohne aktuelles Einzelhandelskonzept verschenken künftig wertvolle Steuerungsmöglichkeiten“, so Lehnerdt. Wer die neuen Chancen nutzen möchte, sollte jetzt die planerischen Grundlagen schaffen.

Das Integrationsgebot für zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandel bleibt zwar weiterhin das zentrale Leitprinzip der Landesplanung. Die LEP-Novelle schafft jedoch zusätzliche Flexibilität und stärkt die Rolle der Kommunen bei der Entwicklung einer wohnortnahen Versorgung.

Die BBE Handelsberatung begleitet Städte und Gemeinden seit Jahrzehnten bei der Aufstellung, Fortschreibung und Umsetzung kommunaler Einzelhandelskonzepte. Von der Bestandsanalyse über Standortbewertungen bis zur fachgutachterlichen Begleitung von Bauleitplanverfahren können die Handelsexperten Kommunen dabei unterstützen, die neuen Spielräume der LEP-Novelle rechtssicher und praxisorientiert zu nutzen.
 

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